Podologie / Fußpflege in Feldkirchen

Zulassung für alle Kassen



Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Maßnahmen der podologischen Therapie sind verordnungsfähige Heilmittel, wenn sie der Behandlung krankhafter Veränderungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) dienen. Hierzu zählen Schädigungen der Haut und der Zehennägel bei nachweisbaren Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen der Füße (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie). Bei einer Erstverordnung können bis zu 3, bei einer notwendigen Folgeverordnung bis zu 6 Behandlungen mit einem Therapieabstand zwischen 4 und 6 Wochen von Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt verordnet werden. Hausbesuche dürfen nur verordnet werden, wenn sie medizinisch begründet sind. Die Behandlungen dürfen nur von einer podologischen Praxis mit Kassenzulassung erbracht werden.

Unsere Praxis ist zur Erbringung podologischer Leistungen für Patienten aller Kassen zugelassen. Behandlungskosten können daher BEI ÄRZTLICHER VERORDNUNG zu den gültigen Kostensätzen von uns mit Ihrer Krankenkasse direkt abgerechnet werden.


Zuzahlungsregelung

Die Höhe der Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt 10% der Kosten für die verordneten Heilmittel zuzüglich einer Pauschale von 10 € je Verordnung (nicht Quartal) und wird für Rechnung der Krankenkasse einbehalten. Im Laufe eines Jahres brauchen Sie jedoch nicht mehr Zuzahlungen zu leisten, als Ihnen im Rahmen Ihrer individuellen Belastungsgrenze (ca. 2 % des jährlichen Familienbruttoeinkommens) zugemutet werden kann. Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Sammeln Sie also alle Quittungen und informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die aktuell gültigen Regelungen zur Gebührenbefreiung.

Wichtige Patienteninformation zur Gebührenbefreiung 2013!
Ab 2013 entfällt lediglich die Praxisgebühr!
Die Zuzahlungsregelungen bei ärztlich verordneten Heilmitteln bleiben 2013 wie oben beschrieben unverändert bestehen.


 

Kostenerstattung für Privatversicherte

Private Krankenversicherer rechnen in der Regel zu gleichen Bedingungen wie die gesetzlichen Kassen ab. Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, welche Sie wie üblich zur Kostenerstattung bei Ihrem Versicherer einreichen.